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Allgemeine Geschäftsbedingungen von ServiceNet EDV-Vertriebs GmbH, Provinzialstraße 40, 53859 Niederkassel, für Online-Lieferungen und -Leistungen
 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäfts-/Vertragsbedingungen ergänzen die Verträge von ServiceNet, soweit diese keine speziellen, zwischen den Vertragsparteien ausgehandelten Regelungen enthalten. Die Angestellten und sonstigen Mitarbeiter von ServiceNet sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Garantien zu geben.

(2) Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag um einen Rahmenvertrag, so gelten diese AGB auch für jeden Einzelvertrag, der auf der Grundlage des Rahmenvertrages geschlossen wird, wenn Vertragspartner der Einbeziehung nicht widerspricht.

(3) Spätestens mit der ersten Erbringung oder Inanspruchnahme der Leistungen bzw. mit der Lieferung der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Vertragspartner unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird widersprochen.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Durch seine Bestellung gibt Vertragspartner ein Angebot an ServiceNet zu den aktuellen Geschäftsbedingungen, Preislisten sowie Liefer- bzw. Leistungsbedingungen ab. ServiceNet bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch schriftliche Bestätigung (Brief, Telefax) oder Bestätigung auf elektronischem Weg durch ServiceNet, durch Erbringung der Leistung oder durch Zusendung der Ware.

(2) Vertragspartner ist an das Angebot zwei Wochen nach Eingang des Angebots bei ServiceNet gebunden.


§ 3 Rücktritt

ServiceNet ist zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn Irrtümer auftreten, die sich aus Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern ergeben.


§ 4 Leistung/Lieferung

(1) Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von ServiceNet.

(2) Lieferung oder Leistung erfolgen an die von Vertragspartner angegebene Liefer- oder E-Mail-Adresse auf dessen Kosten.

(3) Angaben über Liefer- und Leistungsfristen und -arten sind unverbindlich. Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen. ServiceNet ist zu Teillieferungen/-leistungen berechtigt, soweit die Interessen von Vertragspartner dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

(4) ServiceNet ist berechtigt von der Bestellung des Kunden abweisende, geänderte und angepasste Produkte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit der der bestellten Produkte entspricht.

(5) Erfüllungsort ist der Sitz bzw. das Auslieferungslager von ServiceNet. Die Gefahr geht mit Versendung der Ware bzw. der Leistung auf Vertragspartner über, auch wenn die Lieferung im gleichen Ort oder in Form von Teilleistungen erfolgt.

(6) Gerät ServiceNet mehr als vier Wochen in Verzug, so ist Vertragspartner nach einer schriftlich oder in Textform gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss von Ansprüchen zur Kündigung oder zum Rücktritt berechtigt. Beruht der Verzug auf mindestens grober Fahrlässigkeit von ServiceNet, so ist ServiceNet zum Ersatz des von Vertragspartner nachgewiesenen Schadens verpflichtet.

(7) Vertragspartner hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und offenkundige Mängel zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Ware als vertragsgemäß.


§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Der Preis für die Ware oder Dienstleistung ist mit Annahme des Vertragsangebots durch ServiceNet fällig. Rechnungen sind mit Zugang bei Vertragspartner ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 3. Tage nach Absendung bei ServiceNet, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.

(2) Bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug ist ServiceNet berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, gelieferte Waren auf Kosten von Vertragspartner zurück zu verlangen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. vom Vertrag zurück zu treten. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die ServiceNet gegen Vertragspartner zustehen, bleibt Ware Eigentum von ServiceNet (Vorbehaltsware).

(2) Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die daraus oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ServiceNet ab. ServiceNet ermächtigt Vertragspartner widerruflich, die an ServiceNet abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird Vertragspartner auf das Eigentum von ServiceNet hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten von Vertragspartner ist ServiceNet berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu fordern oder Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurückforderung sowie in der Pfändung durch ServiceNet liegt kein Rücktritt vom Vertrage.


§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung beginnt mit der Zurverfügungstellung der Leistung bzw. der Ware am Erfüllungsort.

(2) Die Gewährleistung ist zunächst auf Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Vertragspartner ist jedoch berechtigt, nach dreimaligem Fehlschlagen die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Rechte hat Vertragspartner wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes nicht.

(3) Die Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung oder Ware mit Produkten und Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.

(4) Soweit Vertragsgegenstand ein Kauf von Standardsoftware ist, wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden können.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch Vertragspartner oder Dritte unsachgemäß installiert oder genutzt bzw. selbständig gewartet, repariert, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, Vertragspartner weist nach, das diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt fernen, wenn ohne schriftliche Zustimmung von ServiceNet technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden.

(6) Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die für die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch sind. Soweit danach zulässig, ist die Gewährleistungsfrist auf 3 Monate beschränkt.


§ 8 Haftung

(1) Die Haftung von ServiceNet ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder ServiceNet ausdrücklich und in der Form, der Vertragsänderungen unterliegen, eine Garantie übernommen hat. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit zudem auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, wegen Mangelfolgeschäden sowie bei Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Nebenpflichten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gegenüber jedermann auf die Verletzung von Kardinalpflichten bzw. wesentlichen Pflichten beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ServiceNet oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ServiceNet beruhen, ist nicht beschränkt.

(2) ServiceNet haftet für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen und für den Bestand, den inhaltlichen Umfang und den Namen einer Website, eines Web-Angebots und einer Domain nur im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten. In demselben Umfang haftet ServiceNet dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.

(3) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ServiceNet nur, wenn Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Datensicherung nachgekommen ist.

(4) Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von ServiceNet, nicht dagegen für die Fälle, in denen zwingende gesetzliche Bestimmungen einen Haftungsbeschränkung ausschließen.

(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von ServiceNet liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat ServiceNet auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ServiceNet, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(6) Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von sechs Monaten ab Kenntnis des schädigenden Ereignisses sowie des Schädigers. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit.


§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltung

(1) Gegen Ansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden.

(2) ServiceNet ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden von Vertragspartner zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ServiceNet dementsprechend auch berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptforderung zu verrechnen.

(3) Zurückbehaltungsrechte stehen ServiceNet wegen Ansprüchen aus dem gesamten Vertragsverhältnis und nicht nur aus jedem Einzelvertrag zu.


§ 10 Sonderbestimmungen für Lieferungen in das Ausland

Soweit gelieferte Waren deutschen Aus- oder Einfuhrkontrollen unterliegen, z. B. beim Reimport, ist Vertragspartner für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag und seine Anlagen, einschließlich dieser AGB, enthalten sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Sie ersetzen alle früheren – auch stillschweigenden – Abreden.

(2) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von ServiceNet.

(4) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.

(5) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von ServiceNet. ServiceNet ist berechtigt, am Sitz von Vertragspartner oder an jedem sonst nach deutschem Recht zulässigen Gerichtsstand zu klagen.

 

Die Angebote gelten nur für Firmen, Gewerbetreibende, Behörden, AöR, Schulen und Universitäten. Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versand. Angebote freibleibend.
 

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